Prüfung von Befahranlagen

20. März 2017

Als überwachungsbedürftige Anlagen unterliegen die Aufzüge in Windenergieanlagen regelmäßigen Prüfungen und Wartungen. Anlagenbetreiber stehen in der Pflicht, diesen nachzukommen und so ein stets sicheres Arbeiten an ihrer Windenergieanlage zu gewährleisten. Die Vollwartungsverträge decken allerdings nicht sämtliche Prüfungen und Wartungen ab. Außerdem bestehen die Aufzüge aus Komponenten unterschiedlicher Hersteller, sodass für die einzelnen Elemente entsprechend unterschiedliche Wartungsvorgaben gelten. Für Anlagenbetreiber ist es so schwierig, einen Überblick über alle Anforderungen zu behalten. Um Betreiber bei allen Fragen rund um die Prüfung von Befahranlagen zu entlasten, unterstützt die wpd windmanager GmbH & Co. KG bei der Einhaltung sowohl der gesetzlichen Auflagen als auch der Vorgaben von Herstellerseite.

Haupt- und Zwischenprüfung durch ZÜS

Die Prüfgrundlagen für Befahranlagen fasst die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammen. Diese besagt: Vor erstmaliger Inbetriebnahme müssen Aufzuganlagen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV oder DEKRA geprüft werden. Alle zwei Jahre hat zudem eine Hauptprüfung und zwischen zwei Hauptprüfungen eine Zwischenprüfung durch eine ZÜS zu erfolgen. Alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen, die für die sichere Nutzung der Anlage erforderlich sind, gehören auch zur BetrSichV. Pro Anlage ist ebenfalls ein Notfallplan erforderlich, den wpd windmanager bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für alle Anlagen standardmäßig erstellt hat. Außerdem sind die Instandhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von Art und Intensität der Nutzung durchzuführen.

Hersteller mit unterschiedlichen Vorgaben

Für eine konkrete Einschätzung über den Wartungsbedarf der einzelnen Komponenten sind Anlagenbetreiber auf Informationen der Hersteller angewiesen. Nur so lässt sich nachvollziehen, welche Winde oder welcher Fangvorrichtung genau in welchen Intervallen geprüft werden muss. Problem dabei: Nicht in jeder Anlage eines bestimmten Typs ist serienmäßig dieselbe Befahranlage mit denselben Winden und Fangvorrichtungen verbaut. Auch die Kaufverträge weisen die einzelnen Aufzugkomponenten häufig nicht detailliert auf. Um einen genauen und individuell auf jede Befahranlage abgestimmten Wartungsplan zu entwickeln, müssten Anlagenbetreiber zunächst alle Komponenten jeder einzelnen Anlage dokumentieren. Das erfordert nicht nur Zeit und Know-how, sondern ist auch mit entsprechenden Kosten verbunden.

Als Full-Service-Betriebsführer hat wpd windmanager eine umfassende Bestandsaufnahme der rund 2.000 betriebenen Windenergieanlagen inklusive der Befahranlagenkomponenten gemacht und kann Anlagenbetreiber hier bedarfsgerecht unterstützen. Dafür galt es einerseits, Informationen direkt von Herstellern einzuholen und andererseits auch den Aufbau der einzelnen Aufzuganlagen direkt am Standort zu registrieren. Auf dieser Datenbasis kann wpd windmanager nun individuelle Pläne mit einer genauen Angabe der Wartungsintervalle einzelner Komponenten sowie den zu erwartenden Kosten erstellen und die Prüfungen für den Betreiber fristgerecht beauftragen. Kosten entstehen, da einige Prüfungen nicht über die Vollwartungsverträge abgedeckt sind. Auch gesetzliche Änderungen und Anpassungen von Herstellerseite hat die windmanager QHSE-Abteilung stets im Blick und informiert die Anlagenbetreiber entsprechend. Zeitnah sollen beispielsweise die Bedingungen für eine außerordentliche Prüfung bei Benutzung des Notablasses konkretisiert werden. Hier besteht auf Seiten der Hersteller aktuell noch Klärungsbedarf.

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