Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung: Schluss mit Dauerblinken

8. Mai 2020

Windenergieanlagen sollen nachts nur noch rot aufleuchten, wenn ein Luftfahrzeug in der Nähe eines Windparks ist. Die sogenannte Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) kann das nächtliche Blinken erheblich reduzieren. Dadurch soll die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie erhöht werden. Gleichzeitig minimiert die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung auch die Auswirkungen auf die Umwelt und die Anwohner.

AVV Novelle erlaubt transponderbasierte BNK-Signale

Wesentlicher Bestandteil einer BNK ist die Technologie zur Erfassung von Luftfahrzeugen in den Nachtstunden. Bisher waren nur radarbasierte Systeme zugelassen. Da diese Systeme aber sehr kostspielig und in der Umsetzung nicht immer ganz einfach sind, hat das Bundeskabinett am 04. März 2020 die Novelle der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) auf den Weg gebracht. Damit wurde eine weitere sichere und kostengünstige Alternative zugelassen: die Nutzung von Transpondersignalen.

Die Pflicht zur Nachrüstung einer BNK (§ 9 Absatz 8 EEG 2017) gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Dabei sieht der Gesetzgeber nur wenige Ausnahmeregelungen vor und erhöht durch kurze Umsetzungsfristen den Druck auf die Branche. Diese Fristen stellen Betreiber, Betriebsführer und Service-Firmen vor immense Herausforderungen. Gleichzeitig drohen dem Betreiber bei Verstößen immense wirtschaftliche Schäden. Derzeit gilt die von der Bundesnetzagentur bereits verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2021.

Prüfung und Umrüstung auf Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Bereits seit einigen Jahren begleitet die wpd windmanager GmbH & Co. KG das Thema Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung. Aktiv beteiligt sich das Unternehmen in Fachgremien und arbeitet mit Herstellern an der Ausgestaltung der BNK. Gleiches gilt für die Entwicklung technischer und kosteneffizienter Gesamtkonzepte.

Strukturierte Herangehensweise das A und O.

„Die Komplexität der Nachrüstung einer Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung erfordert eine strukturierte Herangehensweise“, erläutert Jonas Lesch, Technisches Management bei wpd windmanager. „Nur durch eine genaue Bestandsaufnahme des Projektes und dem Wissen über die technischen Voraussetzungen im Windpark können die notwendigen Maßnahmen und Kostensenkungspotenziale bei der Installation der Komponenten identifiziert werden.“ wpd windmanager greift dabei auf langjährige Erfahrungen, ein großes Netzwerk und viel Know-how im Team zurück, um die Vorgaben der AVV Neufassung umzusetzen.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

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„Aufgrund der ambitionierten Umsetzungsfrist sollten Betreiber mit Kapazitätsgrenzen auf Seiten der Service- und BNK-Anbieter rechnen“, verdeutlicht Till Schorer, Director Sales bei wpd windmanager. „Daher arbeiten wir unabhängig, kostensensitiv und windpark-spezifisch. So identifizieren wir das richtige Gesamtkonzept für die jeweiligen Windparks.“ Eine gute Vorbereitung und ein früher Start beschleunigen die Umsetzung und mindern das Risiko zeitlich in Verzug zu geraten.

Vorprüfungen für 1.500 Anlagen bereits durchgeführt.

Im Bereich BNK arbeitet der Bremer Betriebsführer eng mit den jeweiligen Herstellern zusammen und hat unter anderem an der größten Transponder-Testinstallation mitgewirkt. wpd windmanager hat bereits Vorprüfungen für rund 1.500 Anlagen in über 300 Windparks durchgeführt. Bei allen notwendigen Schritten bis zur Realisierung begleitet das Unternehmen Betreiber – zunächst exklusiv für die eigenen Kunden.

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